Lexikon des Sachverständigenwesens für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Handwerk
Hinweis: Die Auflistung spiegelt lediglich die persönliche rechtliche Meinung von Herrn Stephan Ankert wider und stellt keinen Ersatz für eine anwaltliche Auskunft dar
A
Abgrenzung der Sachgebiete
Die klare Definierung des Fachbereichs, in dem ein Sachverständiger tätig ist. Die Kompetenz des Sachverständigen beschränkt sich auf diesen festgelegten Bereich.
Ablehnung eines Sachverständigen
Die Zurückweisung eines Sachverständigen durch eine Verfahrenspartei wegen Befangenheit oder mangelnder Sachkunde.
Abnahmeprotokoll
Dokumentation bei der Übergabe von handwerklichen Leistungen, die den Zustand des Werks und eventuelle Mängel festhält.
Aufklärungspflicht
Die Verpflichtung des Sachverständigen, den Auftraggeber über den Umfang, die Methodik und die Kosten seiner Tätigkeit zu informieren.
Auftragsbestätigung
Schriftliche Bestätigung des Gutachtenauftrags durch den Sachverständigen mit Angaben zu Umfang, Zeitrahmen und Honorar.
Augenschein
Die persönliche Wahrnehmung und Untersuchung eines Objekts durch den Sachverständigen vor Ort.
Auskunftspflicht
Die Verpflichtung des Sachverständigen, bestimmten Stellen (z.B. Gerichten) Informationen zu seiner Tätigkeit zu geben.
B
Beeidigung
Formeller Akt, bei dem der Sachverständige einen Eid ablegt, seine Aufgaben unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen.
Befangenheit
Umstände, die Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen begründen können, z.B. persönliche Beziehungen zu Verfahrensbeteiligten.
Berufsordnung für Sachverständige
Sammlung von Regeln und Grundsätzen für die berufliche Tätigkeit als Sachverständiger.
Bestellungskörperschaft
Institution, die für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen zuständig ist, z.B. Handwerkskammern.
Bestellungsvoraussetzungen
Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger anerkannt zu werden.
Beweissicherung
Verfahren zur Feststellung und Dokumentation von Tatsachen, die für spätere rechtliche Auseinandersetzungen relevant sein können.
Beweisbeschluss
Gerichtliche Anordnung zur Beweiserhebung durch einen Sachverständigen.
BVS
Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V., wichtige Interessenvertretung der Sachverständigen.
D
DGUV
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, relevant für Sicherheitsstandards und Unfallverhütungsvorschriften im Handwerk.
DIN-Normen
Deutsche Industrienormen, die technische Standards festlegen und als Beurteilungsgrundlage für Sachverständige dienen.
Dokumentationspflicht
Die Verpflichtung des Sachverständigen, seine Untersuchungen, Beobachtungen und Schlussfolgerungen nachvollziehbar zu dokumentieren.
E
Eigenverantwortlichkeit
Grundsatz, dass der Sachverständige seine Arbeit persönlich, unabhängig und ohne fremde Einflussnahme durchführt.
Einfache Fahrlässigkeit
Leichteres Verschulden bei Nichtbeachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt, relevant für Haftungsfragen.
Einschränkungen des Sachgebiets
Begrenzungen des Fachbereichs, in dem der Sachverständige tätig sein darf.
EnEV
Energieeinsparverordnung, relevant für energetische Bewertungen von Gebäuden und Bauteilen.
Entschädigung
Vergütung für die Sachverständigentätigkeit nach gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem JVEG.
Erlöschen der öffentlichen Bestellung
Beendigung des Status als öffentlich bestellter Sachverständiger, z.B. durch Zeitablauf oder Widerruf.
F
Fachliche Eignung
Nachweis über überdurchschnittliche Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen im jeweiligen Sachgebiet.
Fehlertoleranz
Akzeptabler Bereich von Abweichungen bei handwerklichen Leistungen, der keine Mängel darstellt.
Fortbildungspflicht
Verpflichtung zur regelmäßigen Weiterbildung im eigenen Fachgebiet und in der Sachverständigentätigkeit.
G
Gebührenordnung
Regelung zur Vergütung der Sachverständigentätigkeit, insbesondere das JVEG für gerichtliche Tätigkeiten.
Gerichtsgutachten
Im Auftrag eines Gerichts erstelltes Gutachten zur Klärung von streitigen Sachverhalten.
Gewährleistung
Gesetzliche Pflicht des Handwerkers zur Herstellung eines mangelfreien Werks und zur Behebung von Mängeln.
Grobe Fahrlässigkeit
Schwerwiegendes Verschulden durch Außerachtlassung der erforderlichen Sorgfalt in besonderem Maße.
H
Handwerksgericht
Spezialkammer beim Verwaltungsgericht für handwerksrechtliche Streitigkeiten.
Handwerkskammer (HWK)
Körperschaft des öffentlichen Rechts, die für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen im Handwerk zuständig ist.
Handwerksordnung (HwO)
Gesetzliche Grundlage für das Handwerk, enthält auch Bestimmungen zum Sachverständigenwesen.
Haftung
Rechtliche Verantwortung des Sachverständigen für Schäden, die durch fehlerhafte Gutachten entstehen können.
I
IHK
Industrie- und Handelskammer, bestellt Sachverständige in nicht-handwerklichen Bereichen.
Inaugenscheinnahme
Persönliche Besichtigung und Untersuchung eines Objekts durch den Sachverständigen.
ISO-Normen
Internationale Standards, die als Grundlage für Bewertungen dienen können.
J
JVEG
Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz, regelt die Vergütung für gerichtliche Sachverständigentätigkeiten.
K
Kollegialitätsprinzip
Grundsatz des respektvollen und fairen Umgangs zwischen Sachverständigen.
Kompetenzüberschreitung
Unzulässige Gutachtertätigkeit außerhalb des bestellten Sachgebiets.
M
Mangel
Abweichung des Ist-Zustands vom vertraglich vereinbarten oder zu erwartenden Zustand einer handwerklichen Leistung.
Mediation
Vermittlung in Konflikten als alternative Form der Streitbeilegung, die von Sachverständigen angeboten werden kann.
Mindestanforderungen
Grundlegende Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger.
N
Nachbesserung
Behebung von Mängeln durch den Handwerker im Rahmen der Gewährleistung.
Neutralitätspflicht
Verpflichtung des Sachverständigen, unparteiisch zu agieren und keine Eigeninteressen zu verfolgen.
O
Objektivitätsprinzip
Grundsatz der sachlichen, von persönlichen Wertungen freien Beurteilung.
Öffentliche Bestellung
Formeller Akt, durch den eine Körperschaft öffentlichen Rechts die besondere Sachkunde und persönliche Eignung eines Sachverständigen feststellt.
P
Parteiengutachten
Im Auftrag einer Partei (nicht eines Gerichts) erstelltes Gutachten zur Klärung von Sachfragen.
Pflichten des Sachverständigen
Umfassen Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheit und Fortbildung.
Privatgutachten
Siehe Parteiengutachten.
Probezeit
Zeitraum nach erstmaliger Bestellung, in dem die Eignung als Sachverständiger besonders geprüft wird.
Q
Qualifikationsnachweis
Dokumente und Belege über fachliche Qualifikationen, Berufserfahrung und Weiterbildungen.
Qualitätssicherung
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität von Gutachten und Sachverständigenleistungen.
R
Rechte des Sachverständigen
Umfassen u.a. das Recht zur Führung der Bezeichnung "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger".
Regeln der Technik
Technische Festlegungen, die sich in der Praxis bewährt haben und von der Mehrheit der Fachleute anerkannt werden.
Regressansprüche
Schadensersatzansprüche gegen den Sachverständigen bei fehlerhaften Gutachten.
Rundstempel
Offizielles Siegel des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
S
Sachgebiet
Fachbereich, für den der Sachverständige bestellt ist und in dem er Gutachten erstellen darf.
Sachkunde
Überdurchschnittliche fachliche Kenntnisse und Erfahrungen im bestellten Sachgebiet.
Sachverständigenordnung: Regelwerk der Bestellungskörperschaften zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung.
Schiedsgutachten
Verbindliche gutachterliche Beurteilung im Rahmen einer Schiedsgutachtenvereinbarung.
Selbständigkeit
Unabhängige und eigenverantwortliche Tätigkeit des Sachverständigen.
Stand der Technik
Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, die praktisch geeignet und wirtschaftlich vertretbar sind.
Stand von Wissenschaft und Technik
Höchster Entwicklungsstand, der technisch realisierbar ist, unabhängig von der Wirtschaftlichkeit.
T
Täuschungsverbot
Verbot, durch falsche Angaben den Anschein besonderer Sachkunde zu erwecken.
Technische Regeln
Sammelbegriff für technische Vorgaben, z.B. DIN-Normen, VDI-Richtlinien etc.
U
Überprüfungsverfahren
Verfahren zur Kontrolle der Sachkunde und persönlichen Eignung eines Sachverständigen.
Unabhängigkeit
Freiheit von äußeren Einflüssen bei der gutachterlichen Tätigkeit.
Unparteilichkeit
Neutrale Haltung des Sachverständigen gegenüber allen Beteiligten.
V
VDI-Richtlinien
Technische Regelwerke des Vereins Deutscher Ingenieure.
Vereidigung
Eidesleistung des Sachverständigen auf gewissenhafte und unparteiische Tätigkeit.
Vergütung
Entgelt für die Tätigkeit des Sachverständigen, bei gerichtlichen Tätigkeiten nach JVEG.
Verjährung
Zeitliche Begrenzung der Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Sachverständigen.
Verschwiegenheitspflicht
Verpflichtung des Sachverständigen, über im Rahmen seiner Tätigkeit erlangte Informationen Stillschweigen zu bewahren.
VOB
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, wichtige Grundlage für Beurteilungen im Baubereich.
W
Weiterbildungspflicht
Siehe Fortbildungspflicht.
Widerruf der Bestellung
Zurücknahme der öffentlichen Bestellung bei Verletzung von Pflichten oder Wegfall von Voraussetzungen.
Wissenschaftlichkeit
Anforderung an die methodisch korrekte und nachvollziehbare Arbeitsweise des Sachverständigen.
Z
Zeugnisverweigerungsrecht
Recht des Sachverständigen, in bestimmten Fällen die Aussage zu verweigern.
ZPO
Zivilprozessordnung, enthält Regelungen zum Sachverständigenbeweis im gerichtlichen Verfahren.
Zwangsgeld
Mögliche Sanktion bei Nichterfüllung von Pflichten des Sachverständigen im gerichtlichen Verfahren.
Hinweis: Die Auflistung spiegelt lediglich die persönliche rechtliche Meinung von Herrn Stephan Ankert wider und stellt keinen Ersatz für eine anwaltliche Auskunft dar