Honorar
Die Honorierung von Sachverständigenleistungen erfolgt nach vereinbarten Stundensätzen oder nach Gebührensätzen (z. B. für einen Ortstermin, die Anfahrt usw.). Nach Schilderung Ihres Anliegens erhalten Sie eine Kostenschätzung für die anfallenden Gutachtertätigkeiten.
Kostenerstattung für Privatgutachten
Sind die entstandenen Gutachterkosten des Geschädigten erstattungsfähig?
Der Geschädigte ist nach den schadensrechtlichen Grundsätzen in der Wahl der Mittel zur Schadensbehebung frei. Im Regelfall ist er berechtigt, einen qualifizierten Gutachter seiner Wahl mit der Erstellung des Schadengutachtens zu beauftragen. Ein vom Gutachter in Relation zur Schadenshöhe berechnetes Honorar ist als erforderlicher Herstellungsaufwand i. S. des § 249 II BGB von der leistungspflichtigen Versicherung zu erstatten. BGH, Urteil vom 23.01.2007, Az. VI ZR 67/06
Muss der Geschädigte den günstigsten Sachverständigen beauftragen?
Bei Beauftragung eines Kraftfahrzeugsachverständigen darf sich ein Verkehrsunfallgeschädigter damit begnügen, den ihm in seiner Lage ohne Weiteres erreichbaren Sachverständigen zu beauftragen. Er muss nicht zuvor eine Marktforschung nach dem honorargünstigsten Sachverständigen betreiben. (Rn. 7). BGH, Urteil vom 11.02.2014, Az. VI ZR 225/13, juris
Wird ein Privatgutachten vom Geschädigtem bzw. vom Schädiger im Rechtsstreit überhaupt gewertet?
„Im Prozess vorgelegte Privatgutachten sind substantiierter Parteivortrag, der bei der Bewertung anderer, insbesondere gerichtlicher Gutachten nicht übergangen werden darf. Der Richter ist vielmehr verpflichtet, sich mit ihnen sorgfältig zu befassen.“ BGH, Urteil vom 17.10.2001, Az. IV. ZR. 205/00
Sind auch die entstandenen Gutachterkosten zur Erschütterung des Gerichtsgutachtens erstattungsfähig?
Privatgutachten zur Erschütterung eines Gerichtsgutachtens – Kostenerstattung „Die zur Widerlegung oder Erschütterung eines Gerichtsgutachtens aufgewendeten Kosten für ein während des Rechtsstreits eingeholtes Privatgutachten sind als notwendige Kosten erstattungsfähig. Dabei kommt es noch nicht einmal darauf an, ob das Privatgutachten im Rechtsstreit verwertet wurde.“ OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.11.2001, – 8. W. 481/01 – BauR 2002, 665
Die dargestellten rechtlichen Informationen können den qualifizierten rechtlichen Rat eines Anwaltes für den Einzelfall nicht ersetzen.