Einbruchschaden
Begutachtung und Regulierung
Sicherheits- und Schlosstechnik
Nach einem Einbruch können Versicherer, ihre Versicherungsmakler, Versicherungsagenturen und Schadenregulierer entscheiden, ob über den Einbruchschaden, insbesondere auch an Türen und Fenstern, ein Gutachten erstellt werden soll. Auf Wunsch sind auch Regulierungsvorvereinbarungen – sogenannte Regulierungsvorschläge – möglich, bei denen mit den Geschädigten über den Einbruchschaden vorverhandelt wird. Für eine endgültige Entscheidung allerdings ist die Zustimmung des eintrittspflichtigen Versicherers notwendig.
Schadengutachten für Einbruchschäden an Türen und Fenster haben für alle Beteiligten Vorteile. So geben sie zum einen Kostensicherheit und spielen zum anderen eine wichtige Rolle im Hinblick auf die Prävention und Aufdeckung von Betrug.
Im Falle eines Schlüsselverlustes wird oftmals eine Bewertung und Begutachtung der jeweiligen Schließanlagen notwendig.
Zu meinem Leistungsspektrum gehören auch die Bewertung von Schließanlagen sowie die Bestimmung des Neuwerts bzw. Zeitwerts der vom Schadensfall betroffenen Anlage. Bei Schlüsselverlust kann geprüft werden, ob bzw. inwieweit vor Schadenseintritt die erforderliche Sicherheit gegeben war.
Schlüsseluntersuchungen und Zylinderuntersuchungen
Schlüsselgutachten und Sondergutachten werden unter anderem für die präzise Beurteilung von Spuren an Schlüsseln und Schlössern erstellt und dienen zur Abwehr, aber auch zur Durchsetzung von Ansprüchen bei Diebstählen. Im Rahmen meiner Überprüfung ermittle ich, ob die eingereichten Schlüssel vollständig sind, und untersuche zum einen, ob Kopier- oder Abformspuren vorhanden sind, und zum anderen, ob es sich bei den vorhandenen Schlüsseln um die Originalschlüssel handelt.
Plausibilitätsprüfung von Einbruchspuren
Ich überprüfe die jeweiligen Spuren im Hinblick auf ihre Schlüssigkeit.
Rekonstruktion von Schäden oder Tathergängen
Zur Rekonstruktion von Schäden bzw. Tathergängen gehört vor allem auch die Prüfung, ob sich ein Schadensereignis anhand der Spurenlage belegen lässt.
Montagen
Prüfung der fachgerechten Ausführung von Türöffnungen oder Montagen
Gutachten für Zylinder
Im Rahmen der Gutachtenerstellung für Zylinder wird geprüft, ob bei dem jeweiligen Zylinder zerstörungsfreie Öffnungstechniken erfolgreich angewandt wurden.
Leistungsüberblick: Begutachtung von Einbruchschäden
- Begutachtung vor Ort beim Versicherungsnehmer (VN) oder Anspruchsteller (ASt)
- Telefonische Kontaktaufnahme mit dem VN/ASt (werktags innerhalb von 8–48 Std.)
- Begutachtung des Einbruchschadens innerhalb von 1–8 Werktagen
- Aufnahme/Fotodokumentation des Einbruchschadens
- Preis- und Altersermittlung der beschädigten Elemente
- Überprüfung der Plausibilität und möglicher Vorschäden
- Ermittlung der Herstellungskosten/Neuwerte und Zeitwerte (bei Haftpflichtschäden)
- Vorschlag zur Wertminderung nach Reparatur eines Einbruchschadens
- Vorschlag für Wertminderung/Wertersatz bei Bagatellschäden
- Reparaturprüfung, ggf. Kostenvoranschlag für Reparatur/Austausch
- auf Wunsch: mit VN/ASt abgestimmter Regulierungsvorschlag
(fiktive Reparaturkosten, Wertminderung, Neuwert, Zeitwert etc.)
Bewertung des Einbruchschadens auf der Basis von eingereichten Unterlagen/Fotos
- Ermittlung der Herstellungskosten/Neuwerte und Zeitwerte (beim Haftpflichtschaden) bei Vorliegen von aussagekräftigen Fotos, Kaufbeleg etc.
- Überprüfung der Plausibilität (bei Vorliegen von aussagekräftigen Fotos und Schadensmeldung)
- Reparaturprüfung und Kostenvoranschlag für Reparatur/Sanierung
- Regulierungsvorschlag
(fiktive Reparaturkosten, Wertminderung, Neuwert, Zeitwert etc.)